Überregional als

Anwaltskanzlei für Medizin- und Wirtschaftsrecht

Beraten. Gestalten. Lösen.

An der Schnittstelle zwischen Medizin und Wirtschaft

Spezialisierte Beratung aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen - niedergelassene und angestellte Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Apotheker sowie Unternehmen im Gesundheitswesens.


Medizinrecht

Fachkräften und Einrichtungen im Medizinwesen biete ich mit fundierter Expertise professionelle Unterstützung für die rechtliche Praxis-Gestaltung. Um Gesundheitsrecht und wirtschaftlichen Erfolg zu verknüpfen gestalte ich individuelle Lösungen für Ihre Vorhaben und Konzepte.

Als vertrauensvoller Partner begleite ich Sie durch komplexe Verhandlungen von Verträgen jeglicher Art und verschaffe Ihnen Orientierung zu den regulatorischen Anforderungen in der deutschen Gesundheitsbranche.

Vertiefende Informationen finden Sie hier.

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Vertragsarztrecht

Auf dem Gebiet des Vertragsarztrechts berate ich Leistungserbringer zu Fragestellungen der Praxiszulassung und deren optimaler Ausgestaltung.

Mit den notwendigen Anträgen und Verfahren vor der Kassenärztlichen Vereinigung und facharztbezogenen Anforderungen setze ich die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit. Ob Zulassung, Sonderbedarf, Praxisnachfolge oder Konkurrenzschutz - ich setze mich für Sie ein.

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Arzthaftungsrecht

Wird Ihnen durch einen Patienten ein Behandlungsfehler vorgeworfen übernehme ich vor Gericht die Anspruchsabwehr. Mit langjähriger Expertise im Arzthaftungsrecht stehe ich beratend und streitend an Ihrer Seite.

Mit fokussierten Blick auf Ärzte, Leistungserbringer und Therapeuten kann bereits im Vorfeld des Behandlungsfehlervorwurfs Ihren Praxisablauf auf potentielle Fehlerquellen prüfen. Dadurch können bereits im Vorfeld langwierige und teure Gerichtsprozesse vermieden werden.

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Bild Arzthaftungsrecht

Wirtschaftsrecht

Tragende Säule Ihres wirtschaftlichen Erfolgs ist die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung Ihres Praxis-Unternehmens. Das Gesellschaftsrecht ist daher nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Ärzte und Akteure im Gesundheitswesen von großer Bedeutung.

Ob es um die Gründung, die Umstrukturierung oder die Abwicklung einer Praxis oder eines MVZ geht – ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht kann in all diesen Situationen eine wichtige Unterstützung sein und dazu beitragen, die optimale Lösung zu finden. Kenntnisse im Gesellschaftsrecht sind daher auch für Mediziner nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich.

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